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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Wahlfreiheit, neue Anforderungen

Was Hausbesitzer jetzt wissen sollten

Mit dem vorgelegten Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird deutlich, wie die Spielregeln für den Heizungstausch künftig aussehen sollen. Was bedeutet das für Eigentümer, Modernisierer und Bauherren? Und worauf sollten sie jetzt achten?

Der Heizungsmarkt steckt im Wartestand: 2025 wurden so wenige neue Anlagen installiert wie seit 15 Jahren nicht mehr, meldet der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Viele Eigentümer haben Modernisierungen verschoben – aus Unsicherheit darüber, wie es mit dem sogenannten „Heizungsgesetz“ weitergeht und welche Vorgaben künftig gelten.

„Wir haben in den letzten Monaten weniger ein Technologieproblem als ein Vertrauensproblem erlebt“, sagt Thomas Billmann, Modernisierungsexperte von Schwäbisch Hall. Mit den nun vorgelegten Eckpunkten für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird klarer, welche Anforderungen auf Hausbesitzer zukommen.

Was ändert sich beim „Heizungsgesetz“ konkret?

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft verkürzt als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, soll künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen. Bislang liegt ein Eckpunktepapier vor. Einen konkreten Gesetzentwurf will das Kabinett bis Ostern (Anfang April) verabschieden. Das Gesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Kern der Reform: Die viel diskutierte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen entfällt. Eine Austauschpflicht ist nicht vorgesehen. Eigentümer sollen ihre neue Heizung wieder technologieoffener wählen können. Auch die Beratungspflicht soll wegfallen, die kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt zunächst bestehen.

Unverändert bleiben jedoch die Klimaziele und die europäischen Vorgaben für den Gebäudesektor. So müssen Neubauten ab 2030 vollständig mit erneuerbaren oder CO₂-armen Heizsystemen versorgt werden.

Bedeutet das jetzt freie Wahl bei neuen Heizungen?

Grundsätzlich ja – aber nicht ohne Einschränkungen. Künftig dürfen Eigentümer neben Wärmepumpen, Fernwärme oder hybriden Lösungen auch weiterhin Gas- oder Ölheizungen einbauen. Die pauschale Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt.

Diese Wahlfreiheit ist jedoch an neue Bedingungen geknüpft: Wer eine neue Gas- oder Ölheizung installiert, muss ab Januar 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen (Grüngas- und Grünöl-Quote). Diese sogenannte „Bio-Treppe“ beginnt bei mindestens zehn Prozent und steigt bis 2040 in drei Stufen weiter an. Die genaue Endquote ist noch offen.

Was kommt mit der „Bio-Treppe“ konkret auf Eigentümer zu?

Die klimafreundlichen Kraftstoffe können etwa Biomethan, synthetische Kraftstoffe oder bestimmte Formen von Wasserstoff sein. Für diesen Anteil fällt kein CO₂-Preis an – das schafft einen finanziellen Anreiz.

Für Verbraucher heißt das jedoch auch: Sie müssen künftig einen Energielieferanten und einen Tarif wählen, der den vorgeschriebenen Bio-Anteil erfüllt. Das Gesetz verlagert damit einen Teil der Verantwortung vom Eigentümer auf den Energiemarkt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote.

Wie geht es mit der staatlichen Förderung weiter?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist bis mindestens 2029 gesichert. Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung sind derzeit Zuschüsse von bis zu 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus sowie einen zusätzlichen Bonus für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss beträgt 21.000 Euro.

Offen ist, ob die Regierung Fördersätze oder Förderbedingungen künftig anpasst. Die konkrete Ausgestaltung soll im Sommer erfolgen.

Was sollten Eigentümer, Sanierer oder Bauherren jetzt tun?

  1. Ruhe bewahren, wenn die Heizung noch funktioniert: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Es gibt keine neue Austauschpflicht und keinen kurzfristigen Handlungsdruck.
  2. Bei geplantem Heizungstausch beraten lassen und die neuen Anforderungen individuell prüfen: Die Wahl des Heizsystems ist künftig weniger eine Frage gesetzlicher Vorgaben als eine individuelle Entscheidung. Gerade gewinnt eine fachlich fundierte Beratung an Bedeutung. Energieberater, Schwäbisch Hall-Modernisierungberater und/oder Heizungsfachbetriebe helfen, die passende Lösung zu finden. Dabei sind folgendes Aspekte entscheidend:
    · Welche Technik passt zum Zustand des Gebäudes?
    · Welche Standortfaktoren spielen eine Rolle, etwa ein möglicher Fernwärmeanschluss?
    · Welche Faktoren beeinflussen die Gesamtkosten?Zu berücksichtigen sind Investitions- und Wartungskosten, Förderungen, der steigende CO₂-Preis sowie mögliche Mehrkosten durch Biogas oder -öl, die Gas- und Ölheizungen schrittweise verteuern. Zur Einordnung: Durch die Erhöhung des CO₂-Preises im Jahr 2026 zahlen Bewohner von Einfamilienhäusern mit Gasheizung und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bereits rund 281 Euro mehr.
  3. Erneuerbare Energien bzw. klimafreundliche Heizungen beim Neubau fest einplanen: „Klimafreundliche Heizsysteme werden langfristig zum Standard. Deshalb lohnt es sich, vorausschauend zu handeln und direkt auf zukunftssichere Techniken wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse zu setzen. Die aktuell vereinbarte Wahlfreiheit könnte aufgrund der EU-Vorgaben ab 2030 womöglich nur für wenige Jahre gelten“, erklärt der Experte.
  4. Förderungen strategisch nutzen: Noch ist die Förderung für den Heizungstausch hoch. Das spricht für eine zeitnahe Sanierung – auch mit Blick auf mögliche künftige Anpassungen von Förderhöhe und –bedingungen. „Wer über eine neue Heizung nachdenkt, sollte die Möglichkeiten jetzt prüfen und die Förderung rechtzeitig und vor Beginn des Vorhabens beantragen. Gegebenenfalls lassen sich auch mehrere Sanierungsvorhaben kombinieren“, rät der Schwäbisch Hall-Experte.
  5. Finanzierung frühzeitig planen: Irgendwann kommt jede Heizung in die Jahre. Wer sich frühzeitig mit der anstehenden Finanzierung auseinandersetzt, kann vorsorgen und sich zum Beispiel mit einem Bausparvertrag Zins- und Planungssicherheit verschaffen.

„Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik – es ist aber keine Rückkehr zu fossilen Lösungen“, sagt Thomas Billmann. „Innerhalb der Leitplanken des neuen Gesetzes gibt es für Eigentümer mehr Spielräume, als viele denken. „Entscheidend ist jetzt, strukturiert vorzugehen, Fördermittel mitzunehmen und die eigene Immobilie Schritt für Schritt zukunftssicher aufzustellen.“

Quelle Text und Foto: Schwäbisch Hall

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Beim Heizungstausch profitieren Eigentümer künftig von mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. (Foto: Konrad Berthold, Bausparkasse Schwäbisch Hall)
Beim Heizungstausch profitieren Eigentümer künftig von mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. (Foto: Konrad Berthold, Bausparkasse Schwäbisch Hall)
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